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Lenkerberechtigung L17
Vorraussetzungen zur zur Ausbildung
Voraussetzungen für dich:
- Verkehrszuverlässigkeit muss gegeben sein
- Erforderliche geistige und körperliche Reif
- gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeuge
- eine oder zwei Personen namhaft machen, die den Anwärter auf Ausbildungsfahrten begleiten.
- Ab der Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B beantragt werden
- Gleichzeitiger Beginn der theoretischen und praktischen Ausbildung in unseren Fahrschulen
Voraussetzungen für deine/n Begleiter/in:
- Lenkerberechtigung seit mindestens 7 Jahren –
für die Klasse B
- Glaubhafte Darstellung, dass der/die Begleiter/in während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt hat
- Besonderes Naheverhältnis zum Bewerber. Handelt
es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person,
muss deren Zustimmung eingeholt
werden. Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten und …
- darf innerhalb der letzten 3 Jahren nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder
straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft
worden sein und …
- muss den Bewilligungsbescheid mitführen.
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug
Es kann ein normaler PKW oder Kombi mit 5 Türen sein.
(Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe sind
nicht zulässig)
Ein „L17“-Schild mit Aufschrift „Ausbildungsfahrt“
muss vorne und hinten im Fahrzeug gut sichtbar
angebracht werden.
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