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Lenkerberechtigung L17

Vorraussetzungen zur zur Ausbildung

Voraussetzungen für dich:

  • Verkehrszuverlässigkeit muss gegeben sein
  • Erforderliche geistige und körperliche Reif
  • gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeuge
  • eine oder zwei Personen namhaft machen, die den Anwärter auf Ausbildungsfahrten begleiten.
  • Ab der Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B beantragt werden
  • Gleichzeitiger Beginn der theoretischen und praktischen Ausbildung in unseren Fahrschulen

Voraussetzungen für deine/n Begleiter/in:

  • Lenkerberechtigung seit mindestens 7 Jahren –
    für die Klasse B
  • Glaubhafte Darstellung, dass der/die Begleiter/in während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt hat
  • Besonderes Naheverhältnis zum Bewerber. Handelt
    es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person,
    muss deren Zustimmung eingeholt
    werden. Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten und …
  • darf innerhalb der letzten 3 Jahren nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder
    straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft
    worden sein und …
  • muss den Bewilligungsbescheid mitführen.

Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug

Es kann ein normaler PKW oder Kombi mit 5 Türen sein.
(Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe sind
nicht zulässig)

Ein „L17“-Schild mit Aufschrift „Ausbildungsfahrt“
muss vorne und hinten im Fahrzeug gut sichtbar
angebracht werden.

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