Ausbildung zum/zur StaplerführerIn
In Österreich dürfen motorisch angetriebene Stapler nur von körperlich und geistig geeigneten Personen ab 18 Jahren geführt werden, die speziell dafür ausgebildet wurden.
Für das Lenken von Staplern mit motorischem Antrieb für die Fahr- und Hubbewegung (Gabelstapler, Seitenstapler, Schubstapler) ist ein Nachweis der besonderen Fachkenntnisse erforderlich. Diese können durch eine Ausbildung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, erworben werden.
Als Nachweis über die Teilnahme erhalten die KursbesucherInnen nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein Zeugnis ausgestellt.
Zum Kursplan
Zielgruppe: Personen, die beruflich oder privat einen Stapler bedienen möchten
Ziel: Der richtige Umgang und das richtige Fahren mit einem Stapler.
Kursinhalte:
- Aufbau und Arbeitsweise von Staplern
- Grundbegriffe der Mechanik, Hydraulik und Elektrotechnik
- Betrieb und Wartung von Staplern
- Sicherheits- und arbeitsrechtliche Vorschriften
- Gewichtsberechnungen, Sicherheitseinrichtungen
- Praktische Unterweisungen wie Inbetriebnahme, Fahrbewegung ohne Last, Aufnehmen, Bewegen und Absetzen von Lasten, Außerbetriebsetzen
Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres
Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mittels Multiple-Choice-Verfahren sowie einem praktischen Teil.
Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen
Dauer: 24 UE